ErwGr. 14

REG_2016_2285 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten von Fischereifahrzeugen der Union für bestimmte Bestände von Tiefseearten (2017 und 2018) und zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/72

Portugal hat am 15. September 2016 gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 einen Antrag an die Kommission gerichtet, die TAC für Sardellen für 2016 in den ICES-Untergebieten IX und X und im CECAF-Gebiet 34.1.1 (Unionsgewässer) auf 15 000 Tonnen zu erhöhen. In seinem Gutachten vom 21. Oktober 2016 hat der ICES bestätigt, dass dieser Sardellenbestand in außergewöhnlich gutem Zustand ist und dass eine Fangmenge von 15 000 Tonnen für 2016 als nachhaltig angesehen werden kann. Die Verordnung (EU) 2016/72 des Rates (5) sollte daher entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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