Art. 20 – Aufhebung und Übergangsbestimmungen

REG_2016_2336 · mit besonderen Auflagen für die Befischung von Tiefseebeständen im Nordostatlantik und Vorschriften für den Fischfang in internationalen Gewässern des Nordostatlantiks und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2347/2002 des Rates

(1)Die Verordnung (EG) Nr. 2347/2002 wird aufgehoben.
(2)Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
(3)Abweichend von Absatz 1 dieses Artikels gelten die Artikel 3, 7 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 2347/2002 weiterhin für Fischereifahrzeuge der Union, die im NEAFC-Regelungsbereich Fischereitätigkeiten ausüben.
(4)Nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 2347/2002 erteilte spezielle Fanggenehmigungen bleiben längstens für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem 12. Januar 2017 gültig.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 20 REG_2016_2336 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 20 REG_2016_2336 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.