Art. 3 – Sachlicher Geltungsbereich

REG_2016_2336 · mit besonderen Auflagen für die Befischung von Tiefseebeständen im Nordostatlantik und Vorschriften für den Fischfang in internationalen Gewässern des Nordostatlantiks und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2347/2002 des Rates

(1)Diese Verordnung gilt für Arten, die in Tiefseegewässern vorkommen und durch eine Kombination der folgenden biologischen Faktoren gekennzeichnet sind: Geschlechtsreife in relativ hohem Alter, langsames Wachstum, hohe Lebenserwartung, niedrige natürliche Sterblichkeitsrate, intermittierender Populationszuwachs erfolgreicher Jahrgänge und nicht unbedingt alljährliches Laichen (im Folgenden „Tiefseearten“).
(2)Für die Zwecke dieser Verordnung werden Tiefseearten und die am stärksten gefährdeten Arten unter ihnen in Anhang I ausgewiesen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 3 REG_2016_2336 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 3 REG_2016_2336 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.