ErwGr. 15

REG_2016_2336 · mit besonderen Auflagen für die Befischung von Tiefseebeständen im Nordostatlantik und Vorschriften für den Fischfang in internationalen Gewässern des Nordostatlantiks und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2347/2002 des Rates

Um bei der Genehmigung von Versuchsfischerei auf Tiefseearten und bei der Anpassung der Festlegung der bestehenden Fischereigebiete für Tiefseearten einheitliche Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung zu gewährleisten mit dem Ziel, die Standorte der Fangtätigkeiten miteinzubeziehen, die mit einer — gemäß dieser Verordnung ausgestellten — Genehmigung der Fischereitätigkeiten ausgeübt werden, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Durchführungsbefugnisse sollten ohne Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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