ErwGr. 2

REG_2016_2340 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte im Hinblick auf den Geltungsbeginn

In der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 werden die im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) errichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), die im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) errichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und die im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) errichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) befugt, Entwürfe technischer Regulierungsstandards auszuarbeiten, in denen die Einzelheiten des Basisinformationsblatts präzisiert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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