ErwGr. 5

REG_2016_2340 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte im Hinblick auf den Geltungsbeginn

Durch einen Aufschub um zwölf Monate bleibt allen Beteiligten mehr Zeit, um den neuen Anforderungen zu entsprechen. Angesichts dieser außergewöhnlichen Umstände ist es angemessen und gerechtfertigt, die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 entsprechend zu ändern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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