ErwGr. 7

REG_2016_27 · zur Änderung der Anhänge III und IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

Anhang IV Kapitel V Abschnitt E der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sieht vor, dass die Ausfuhr von verarbeitetem Nichtwiederkäuer-Protein und von Produkten, die solches Protein enthalten, nur zulässig ist, wenn sie für Verwendungszwecke bestimmt sind, die nicht gemäß jener Verordnung verboten sind, und wenn vor der Ausfuhr eine schriftliche Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde des ausführenden Mitgliedstaats oder der Kommission und der zuständigen Behörde des einführenden Drittlands getroffen wird, die eine Verpflichtungserklärung des einführenden Drittlands umfasst, dass dieses sich an den geplanten Verwendungszweck hält und das verarbeitete tierische Protein oder die solches Protein enthaltenden Produkte nicht für gemäß der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 verbotene Verwendungszwecke wieder ausführt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 7 REG_2016_27 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 7 REG_2016_27 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.