Art. 7 – Aufwandsentschädigung

REG_2016_300 · über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU

Der Amtsträger erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Euro in Höhe von
Organ Präsident Vizepräsident Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Mitglied Kanzler Europäischer Rat 1 418,07 Europäische Kommission 1 418,07 911,38 911,38 607,71 Gerichtshof 1 418,07 911,38 607,71 554,17 Gericht 607,71 573,98 554,17 471,37 Fachgerichte 554 500 400

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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