ErwGr. 1

REG_2016_300 · über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU

Dem Rat obliegt die Festsetzung der Gehälter, Vergütungen und Ruhegehälter für hochrangige Amtsträger der EU (im Folgenden „Amtsträger“), einschließlich des Präsidenten des Europäischen Rates (1), des Präsidenten und der Mitglieder der Kommission (2), des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (3), der Präsidenten, der Richter, der Generalanwälte und der Kanzler des Gerichtshofes der Europäischen Union (4), des Präsidenten und der Mitglieder des Europäischen Rechnungshofes (5) und des Generalsekretärs des Rates (6) sowie die Festsetzung aller als Bezüge anzusehenden Vergütungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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