ErwGr. 2

REG_2016_300 · über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU

Die Amtsbezüge und sonstigen Leistungen für Amtsträger sollten der hohen Verantwortung der Amtsträger entsprechen und können daher von jenen im Statut der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden „Beamtenstatut“) abweichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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