Art. 48 – Inkrafttreten und Geltung

REG_2016_424 · über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG

(1)Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2)Diese Verordnung gilt ab dem 21. April 2018, mit Ausnahme von: a) Artikel 22 bis 38 und Artikel 44, die ab dem 21. Oktober 2016 gelten. b) Artikel 45 Absatz 1, der ab dem 21. März 2018 gilt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

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