Art. 162 – Inhalt der Veterinärbescheinigungen

REG_2016_429 · zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)

(1)Die Veterinärbescheinigung für Zuchtmaterial gemäß Artikel 161 muss mindestens folgende Informationen enthalten: a) den Herkunftszuchtmaterialbetrieb und den Bestimmungsbetrieb oder -ort; b) die Art des Zuchtmaterials und die Art der gehaltenen Spendertiere; c) das Volumen oder die Anzahl des Zuchtmaterials; d) die Kennzeichnung des Zuchtmaterials, soweit gemäß Artikel 121 Absatz 1 und gemäß den nach Artikel 122 Absatz 1 erlassenen Bestimmungen erforderlich; e) die erforderlichen Informationen zum Nachweis darüber, dass das Zuchtmaterial die Verbringungsanforderungen für die betreffende Tierart gemäß den Artikeln 157 und 159 sowie gemäß den nach Artikel 160 erlassenen Bestimmungen erfüllt.
(2)Die Veterinärbescheinigung für Zuchtmaterial gemäß Artikel 161 kann zudem weitere Informationen enthalten, die nach anderen Unionsvorschriften erforderlich sind.
(3)Die Kommission erlässt gemäß Artikel 264 delegierte Rechtsakte in Bezug auf die Informationen, die in der Veterinärbescheinigung nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels enthalten sein müssen.
(4)Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 264 in Bezug auf Veterinärbescheinigungen für die verschiedenen Arten von Zuchtmaterial und für Zuchtmaterial verschiedener Tierarten delegierte Rechtsakte zu erlassen.
(5)Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten Vorschriften zu Musterveterinärbescheinigungen für Zuchtmaterial erlassen. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 266 Absatz 2 erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 162 REG_2016_429 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 162 REG_2016_429 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.