ErwGr. 113

REG_2016_429 · zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)

Die in dieser Verordnung festgelegten allgemeinen Anforderungen, beispielsweise das Verbot der Verbringung von Tieren aus einem Betrieb mit anomalen Mortalitäten oder anderen Seuchensymptomen, deren Ursache nicht bekannt ist, oder Seuchenpräventionsmaßnahmen bei der Beförderung, sollten für alle Tierverbringungen gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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