ErwGr. 6

REG_2016_429 · zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)

Die finanziellen Vorschriften, die für die Förderung der im Bereich der Tiergesundheit gesteckten Ziele gelten, sind in der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) enthalten und nicht Gegenstand dieser Verordnung. Darüber hinaus sollten die Vorschriften für amtliche Kontrollen der Tiergesundheitsmaßnahmen in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) und in den Richtlinien 89/662/EWG (5), 90/425/EWG (6), 91/496/EWG (7) und 97/78/EG (8) des Rates genutzt werden, um amtliche Kontrollen im Bereich der Tiergesundheit zu regeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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