ErwGr. 94

REG_2016_429 · zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)

Es kann Fälle geben, in denen kleine Populationen bestimmter Tiere, etwa seltene Rassen und Arten, durch die Standardseuchenbekämpfungsmaßnahmen für den Fall des Auftretens einer gelisteten Seuche möglicherweise gefährdet sind. Für den Schutz dieser Rassen und Arten kann es erforderlich sein, dass die zuständige Behörde geänderte Maßnahmen ergreift. Durch solche Änderungen sollte jedoch die Bekämpfung dieser Seuche insgesamt nicht behindert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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