Art. 1 – Präferenzbehandlung

REG_2016_580 · zur Einführung dringender autonomer Handelsmaßnahmen für die Tunesische Republik

Für die Einfuhr in die Union von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Tunesien, das unter den KN-Codes 1509 10 10 und 1509 10 90 eingereiht wird, wird ein jährliches zollfreies Einfuhrkontingent von 35 000 Tonnen (im Folgenden „jährliches Einfuhrzollkontingent“) für die Kalenderjahre 2016 und 2017 eröffnet, das für nicht behandeltes Olivenöl gilt, das vollständig in Tunesien hergestellt worden ist und aus diesem Land unmittelbar in die Europäische Union befördert wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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