Art. 3 – Zugang zum jährlichen Einfuhrzollkontingent

REG_2016_580 · zur Einführung dringender autonomer Handelsmaßnahmen für die Tunesische Republik

Das jährliche Einfuhrzollkontingent wird erst dann zugänglich gemacht, wenn das Volumen des jährlichen zollfreien Kontingents für nicht behandeltes Olivenöl gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Protokolls Nr. 1 zu dem Abkommen ausgeschöpft ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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