ErwGr. 1

REG_2016_583 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1332/2011 zur Festlegung gemeinsamer Anforderungen für die Nutzung des Luftraums und gemeinsamer Betriebsverfahren für bordseitige Kollisionswarnsysteme

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1332/2011 der Kommission (2) müssen turbinengetriebene Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse (MCTOM) von mehr als 5 700 kg oder zur Beförderung von mehr als 19 Fluggästen zugelassene turbinengetriebene Flugzeuge mit einer neuen Software-Version 7.1 des bordseitigen Kollisionswarnsystems (ACAS II) ausgerüstet sein, um Zusammenstöße in der Luft zu vermeiden. Diese Anforderung gilt auch für Betreiber bestimmter Flugzeuge, die in einem Drittland eingetragen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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