ErwGr. 2

REG_2016_583 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1332/2011 zur Festlegung gemeinsamer Anforderungen für die Nutzung des Luftraums und gemeinsamer Betriebsverfahren für bordseitige Kollisionswarnsysteme

Ferner müssen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1332/2011 Luftfahrtunternehmen der Union, die unter die Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates (3) fallen, die neue Software-Version 7.1 des ACAS II in ihren Flugzeugen installieren. Diese Bestimmung ist jedoch hinfällig, da die Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 nach der Streichung von Anhang III nicht mehr für diese Betreiber gilt. Stattdessen gelten für diese Betreiber nunmehr die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission (4). Die hinfälligen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1332/2011 sollten daher gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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