ErwGr. 31

REG_2016_589 · über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013

Die rechtliche Verantwortung für die sachliche und technische Qualität der auf der gemeinsamen IT-Plattform bereitgestellten Informationen, insbesondere bezüglich der Informationen zu Stellenangeboten, liegt bei den Einrichtungen, die die Informationen in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften und Standards der Mitgliedstaaten bereitstellen. Das Europäische Koordinierungsbüro sollte die Zusammenarbeit erleichtern, damit etwaige Betrugs- oder Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit dem Informationsaustausch auf Unionsebene festgestellt werden können. Alle beteiligten Parteien sollten für die Bereitstellung hochwertiger Daten sorgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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