ErwGr. 35

REG_2016_589 · über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013

Die Erstellung einer Bestandsaufnahme zum Abgleich nationaler Klassifikationen mit der Liste der Fähigkeiten/Kompetenzen und Berufe der europäischen Klassifikation oder alternativ die Ersetzung der nationalen Klassifikationen durch die europäische Klassifikation kann Kosten für die Mitgliedstaaten verursachen. Diese Kosten würden in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausfallen. Die Kommission sollte technische und wenn möglich finanzielle Hilfe nach den geltenden Bestimmungen der einschlägigen verfügbaren Finanzierungsinstrumente, wie beispielsweise der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (15), leisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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