ErwGr. 38

REG_2016_589 · über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013

Eine umfassendere Auswahl an Unterstützungsdiensten zur Arbeitnehmermobilität innerhalb der Union kommt den Arbeitnehmern zugute. Unterstützungsleistungen werden helfen, die Hindernisse, mit denen Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Rechte nach dem Unionsrecht konfrontiert sind, abzubauen und alle Beschäftigungschancen effizienter zu nutzen, damit so ihre Beschäftigungsaussichten verbessert und sichere Karrierewege für Arbeitnehmer, einschließlich in gefährdeten Bevölkerungsgruppen, geschaffen werden. Alle interessierten Arbeitnehmer sollten daher Zugang zu allgemeinen Informationen über Beschäftigungschancen und über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in einem anderen Mitgliedstaat sowie zu einer grundlegenden Unterstützung bei der Erstellung von Lebensläufen haben. Auf ihren begründeten Wunsch hin sollten interessierte Arbeitnehmer auch eine individuelle Unterstützung unter Berücksichtigung nationaler Verfahren erhalten können. Zur weiteren Unterstützung bei der Stellensuche und zu anderen zusätzlichen Leistungen können Leistungen wie die Auswahl passender Stellenangebote, Hilfe bei der Erstellung von Stellengesuchen und Lebensläufen und die Einholung genauerer Auskünfte zu bestimmten Stellenangeboten in anderen Mitgliedstaaten gehören.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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