ErwGr. 39

REG_2016_589 · über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013

Ferner sollten die Unterstützungsleistungen die Suche geeigneter Bewerber in einem anderen Mitgliedstaat für diejenigen Arbeitgeber erleichtern, die an der Rekrutierung von Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten interessiert sind. Alle interessierten Arbeitgeber sollten Zugang zu Informationen zu spezifischen Bestimmungen und Faktoren in Bezug auf die Rekrutierung aus einem anderen Mitgliedstaat haben sowie zu grundlegender Unterstützung bei der Formulierung von Stellenangeboten. Wenn eine Rekrutierung als wahrscheinlich eingestuft wird, sollten interessierte Arbeitgeber auch eine individuelle Unterstützung unter Berücksichtigung nationaler Verfahren erhalten können. Die weitere Unterstützung könnte die Vorauswahl geeigneter Bewerber, die Erleichterung direkter Kontakte zwischen Arbeitgebern und Bewerbern mittels spezifischer Online-Instrumente oder durch Veranstaltungen wie Jobbörsen und die administrative Unterstützung im Rekrutierungsverfahren, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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