ErwGr. 42

REG_2016_589 · über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013

Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer sind mit der Ausübung des Grundrechts der Freizügigkeit als Arbeitnehmer nach Unionsrecht verknüpft und sollten kostenlos sein. Für Unterstützungsleistungen zugunsten von Arbeitgebern kann jedoch ein Entgelt gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten erhoben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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