ErwGr. 25

REG_2016_72 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2016 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/104

Die Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (im Folgenden „ICCAT“) hat auf ihrer Jahrestagung 2015 eine Kürzung der TAC und der Quoten für Großaugenthun und eine Verlängerung der TACs und Quoten für Blauen und Weißen Marlin für den Zeitraum 2016-2018 angenommen. Ferner hat sie die bereits früher festgelegten TACs und Quoten für Roten Thun, Schwertfisch im Nordatlantik und im Südatlantik sowie für Weißen Thun im Südatlantik und im Nordatlantik für 2016 bestätigt. Die Fänge aller anderen in Anhang ID gelisteten ICCAT-Bestände im Rahmen der Freizeitfischerei, sollten, wie dies bereits für den Bestand von Rotem Thun der Fall ist, auch den von dieser Organisation angenommenen Fangbeschränkungen unterliegen, um zu gewährleisten, dass die Union ihre Quoten nicht überschreitet. All diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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