ErwGr. 27

REG_2016_72 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2016 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/104

Die Thunfischkommission für den Indischen Ozean (im Folgenden „IOTC“) hat auf ihrer Jahrestagung 2015 die geltenden Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen im Bereich der Fangkapazität bestätigt. Die IOTC hat außerdem eine Maßnahme zur Beschränkung von Fischsammelgeräten (FAD) verabschiedet. Da der Einsatz von Versorgungsschiffen und FAD integraler Bestandteil des Fischereiaufwands der Ringwadenflotte ist, sollte diese Maßnahme in Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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