ErwGr. 16

REG_2016_791 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 hinsichtlich der Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen

Die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) sollten daher entsprechend geändert werden. Um dem Beginn des Schuljahrs Rechnung zu tragen, sollten die neuen Vorschriften ab dem 1. August 2017 gelten —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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