ErwGr. 13

REG_2016_791 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 hinsichtlich der Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen

Um die Wirksamkeit der Schulprogramme in den Mitgliedstaaten zu prüfen, sollten Maßnahmen zur Überwachung und Bewertung der erzielten Ergebnisse durch die Union finanziert werden, wobei insbesondere darauf geachtet werden sollte, ob sich das Konsumverhalten mittelfristig ändert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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