ErwGr. 10

REG_2016_792 · über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Häuserpreisindex sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates

Mit der Erstellung von Preisindizes für Wohnraum und insbesondere für selbst genutztes Wohneigentum (OOH) wird ein wesentlicher Beitrag zur weiteren Verbesserung von Relevanz und Vergleichbarkeit des HVPI geleistet. Der HPI ist eine notwendige Grundlage für die Erstellung des OOH-Preisindex. Der HPI stellt darüber hinaus auch für sich genommen einen wichtigen Indikator dar. Die Kommission sollte bis zum 31. Dezember 2018 einen Bericht erstellen, in dem der Frage nachgegangen wird, ob der OOH-Preisindex für eine Einbeziehung in den Erfassungsbereich des HVPI geeignet ist. Entsprechend dem Ergebnis dieses Berichts sollte die Kommission innerhalb eines angemessenen Zeitraums gegebenenfalls einen Vorschlag zur Änderung dieser Verordnung im Hinblick auf eine Einbeziehung des OOH-Preisindex in den Erfassungsbereich des HVPI vorlegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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