ErwGr. 8

REG_2016_792 · über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Häuserpreisindex sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates

Der HVPI und der harmonisierte Verbraucherpreisindex zu konstanten Steuersätzen (HVPI-KS) sollten nach den Kategorien der Europäischen Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualverbrauchs (ECOICOP) aufgegliedert werden. Diese Klassifikation sollte gewährleisten, dass alle europäischen Statistiken über den privaten Verbrauch stimmig und vergleichbar sind. Die ECOICOP sollte ferner mit der COICOP der Vereinten Nationen, der internationalen Standardklassifikation für die Klassifikation des Individualverbrauchs nach Verwendungszwecken, vereinbar sein und sollte deshalb an Änderungen der COICOP der Vereinten Nationen angepasst werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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