Art. 19 – Bestimmung des Zwecks der Informationsverarbeitung durch Europol und entsprechende Einschränkungen

REG_2016_794 · über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates

(1)Die Mitgliedstaaten, Unionseinrichtungen, Drittstaaten oder internationale Organisationen, die Informationen an Europol übermitteln, bestimmen, zu welchem Zweck oder welchen Zwecken gemäß Artikel 18 diese Informationen verarbeitet werden dürfen. Andernfalls verarbeitet Europol im Einvernehmen mit dem Informationslieferanten die Informationen, um zu bestimmen, wie sachdienlich die Informationen sind und zu welchem Zweck oder welchen Zwecken sie weiterverarbeitet werden dürfen. Europol darf Informationen nur dann zu einem anderen Zweck als dem Zweck, zu dem sie übermittelt wurden, verarbeiten, wenn der Informationslieferant dem zustimmt.
(2)Mitgliedstaaten, Unionseinrichtungen, Drittstaaten und internationale Organisationen können bei der Übermittlung von Informationen an Europol etwaige für den Datenzugriff oder die Datenverwendung geltende Einschränkungen allgemeiner oder besonderer Art vorsehen, insbesondere bezüglich der Weitergabe, Löschung oder Vernichtung der Informationen. Sollten sich derartige Einschränkungen erst nach der Übermittlung der Informationen als notwendig erweisen, so setzen sie Europol hiervon in Kenntnis. Europol leistet den Einschränkungen Folge.
(3)In hinreichend begründeten Fällen kann Europol für den Zugang zu oder die Verwendung von aus öffentlich zugänglichen Quellen eingeholten Informationen seitens der Mitgliedstaaten, Unionseinrichtungen, Drittstaaten und internationalen Organisationen Einschränkungen vorsehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 19 REG_2016_794 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 19 REG_2016_794 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.