ErwGr. 51

REG_2016_794 · über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates

Es ist wichtig, eine verstärkte und wirksame Überwachung von Europol sicherzustellen und zu gewährleisten, dass sich der EDSB auf geeignete Fachkompetenz im Bereich des Datenschutzes bei der Strafverfolgung stützen kann, wenn er die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Überwachung von Europol übernimmt. In Einzelfragen, die eine Mitwirkung von nationaler Seite erfordern, sollten der EDSB und die nationalen Kontrollbehörden eng zusammenarbeiten und sie sollten die einheitliche Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union sicherstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

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