ErwGr. 52

REG_2016_794 · über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates

Zwecks Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen dem EDSB und den nationalen Kontrollbehörden, jedoch unbeschadet der Unabhängigkeit des EDSB und seiner Verantwortung für die datenschutzrechtliche Überwachung von Europol, sollten diese regelmäßig im Rahmen des Beirats für die Zusammenarbeit zusammenkommen; dieser sollte als Beratungsgremium Stellungnahmen, Leitlinien, Empfehlungen und bewährte Verfahren zu verschiedenen Themen mit nationalem Bezug formulieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

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