ErwGr. 18

REG_2016_804 · zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel

Es sollte präzisiert werden, dass die Befugnis der Kommission nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014, ausschließlich bei Zahlungsausfall im Rahmen eines gemäß den Verordnungen und Beschlüssen des Rates begebenen oder garantierten Darlehens Belastungen über den Gesamtbetrag des Guthabens hinaus vorzunehmen, auch bei Verordnungen und Beschlüssen besteht, die seit dem Vertrag von Lissabon nicht vom Rat alleine, sondern gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vom Europäischen Parlament und dem Rat gemeinsam verabschiedet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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