ErwGr. 10

REG_2016_867 · über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2016/13)

AnaCredit sollte in Phasen implementiert werden, da sich die erhebliche Vielfalt der derzeitigen Erhebungen von Kreditdaten in den teilnehmenden Ländern nur schrittweise harmonisieren lässt. Bei diesem stufenweisen Ansatz wird auch die Zeit berücksichtigt, die von den Berichtspflichtigen zur Erfüllung der verschiedenen Datenanforderungen benötigt wird. Insgesamt sollten Umfang und Inhalt der in den verschiedenen Phasen zu erhebenden Daten frühestmöglich definiert werden, damit sich alle Berichtspflichtigen auf die Verwendung harmonisierter Konzepte und Definitionen vorbereiten können. Daher wird der EZB-Rat für jede der einzelnen nachfolgenden Phasen seinen Beschluss mindestens zwei Jahre vor der Implementierung fassen. Zur Minimierung der Kosten und der Arbeitsbelastung für die Berichtspflichtigen wird die Lieferung von Kreditdaten für Wohnungsimmobilien auf Basis von Stichprobenverfahren in einer späteren Phase untersucht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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