ErwGr. 12

REG_2016_867 · über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2016/13)

Im Hinblick auf den Umfang sollte die erste Berichterstattungsphase im Rahmen von AnaCredit Kredite umfassen, die von Kreditinstituten an Rechtsträger vergeben werden. Andere Einlagen entgegennehmende Unternehmen, die keine Kreditinstitute sind, zur Vermögensverwaltung errichtete Zweckgesellschaften und sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften, jeweils, soweit sie Kredite gewähren, sowie deren ausländische Tochterunternehmen können in einer späteren Phase in den Kreis der Berichtspflichtigen einbezogen werden. Die granulare Berichtspflicht könnte auf folgende Instrumente ausgeweitet werden: Derivate, sonstige Forderungen, außerbilanzielle Kreditrisiken (wie beispielsweise Finanzgarantien) und Kredite, die Entitäten gewährt werden, die keine Rechtsträger im Sinne dieser Verordnung sind, einschließlich Einzelunternehmen. In der ersten Phase sollten keine personenbezogenen Daten im Sinne der anwendbaren Datenschutzgesetze erhoben werden. Dies gilt auch für Kredite an mehrere Parteien mit mitschuldnerischer Haftung, die natürliche Personen als Schuldner betreffen, oder wenn natürliche Personen mit Instrumenten verbunden sind, die im Rahmen von AnaCredit gemeldet werden. Sollte in künftigen Phasen der Umfang der Meldungen erweitert werden und solche personenbezogenen Daten beinhalten, sollten die Rechte natürlicher Personen in Bezug auf die Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gewahrt sein. Zudem könnten in künftigen Phasen Berichtspflichten auf konsolidierter Basis eingeschlossen werden. Jede Erweiterung des Kreises der Berichtspflichtigen sollte das Recht der NZBen, kleinen Berichtspflichtigen Ausnahmeregelungen einzuräumen, berücksichtigen, und mindestens zwei Jahre vor ihrer Einführung verabschiedet werden, um den Berichtspflichtigen und den NZBen genügend Zeit für die Implementierung zur Verfügung zu stellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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