ErwGr. 15

REG_2016_867 · über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2016/13)

Zur Sicherstellung effizienter Meldeverfahren und einem angemessenen Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder neuen Meldeverpflichtungen sollte den NZBen ermöglicht werden, an die EZB zu übermittelnde Daten im Rahmen weiter gefasster nationaler Meldeverpflichtungen zu erheben, und zur Erfüllung eigener gesetzlich festgelegter Zwecke die Meldungen von Kreditdaten über den in der vorliegenden Verordnung festgelegten Umfang hinaus im Einklang mit den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften zu erweitern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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