ErwGr. 17

REG_2016_867 · über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2016/13)

Das Rahmenwerk für die Erhebung von Kreditdaten sollte mit Blick auf die Gewährleistung von Interoperabilität mit den zentralen Kreditregistern und sonstigen von Rechtssubjekten aus dem öffentlichen Sektor erstellten relevanten Kreditdatensätzen festgelegt werden, einschließlich Datenbanken zu Wertpapierstatistiken sowie das vom ESZB geführte Register der Institutionen und Datensätze für Tochterunternehmen (Register of Institutions and Affiliates Dataset — RIAD).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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