ErwGr. 20

REG_2016_867 · über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2016/13)

Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 ist die EZB zur Verhängung von Sanktionen gegen Berichtspflichtige ermächtigt, die ihren statistischen Berichtspflichten nach Maßgabe von Verordnungen oder Beschlüssen der EZB nicht nachkommen. Diese Sanktionsbefugnis ist unabhängig vom Recht der NZBen Berichtspflichtige zu sanktionieren, die statistische oder sonstige Berichtspflichten, die nach dem jeweiligen nationalen Rechtsrahmen für sie gelten, nicht erfüllen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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