ErwGr. 22

REG_2016_867 · über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2016/13)

Artikel 5 der ESZB-Satzung in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union sieht auf nationaler Ebene eine Pflicht der Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, zur Erarbeitung und Umsetzung aller Maßnahmen vor, die sie als angemessen erachten, um a) die zur Erfüllung der statistischen Berichtspflichten gegenüber der EZB benötigten statistischen Daten zu erheben und b) rechtzeitig die im statistischen Bereich erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, um den Status eines Mitgliedstaats, deren Währung der Euro ist, zu erlangen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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