ErwGr. 21

REG_2016_867 · über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2016/13)

Es ist erforderlich, ein Verfahren zur effizienten Durchführung technischer Änderungen der Anhänge dieser Verordnung einzuführen. Durch diese Änderungen darf jedoch weder der zugrunde liegende konzeptionelle Rahmen verändert noch der Berichtsaufwand für Berichtspflichtige in Mitgliedstaaten erhöht werden. Dieses Verfahren muss die Berücksichtigung der Position des Ausschusses für Statistik des ESZB ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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