ErwGr. 19

REG_2016_867 · über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2016/13)

Für die Zwecke dieser Verordnung sind die in den Artikeln 8 bis 8c der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 festgelegten Standards für den Schutz und die Verwendung vertraulicher statistischer Daten anzuwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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