ErwGr. 4

REG_2016_867 · über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2016/13)

Die Verfügbarkeit von Kreditdaten wird die Nutzbarkeit der Daten auf Mikroebene, die gegenwärtig zu Statistiken über Wertpapieremissionen und -bestände erfasst werden, verbessern und zur Beobachtung und Förderung der finanziellen Integration und Stabilität in der Union beitragen. Nicht zuletzt sind Kreditdaten in Bezug auf Niederlassungen, die außerhalb des Euro-Währungsgebiets gebietsansässig sind und deren Hauptverwaltungen in einem Berichtsmitgliedstaat ansässig sind, für die Erfüllung der Aufgaben des ESZB wichtig, insbesondere für die geldpolitische Analyse und die Finanzstabilität. Zudem dienen die Daten aufsichtlichen Zwecken auf Makroebene wie beispielsweise Analysen zur Finanzstabilität, Risikobewertungen und Stresstests. Nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe d und Absatz 4a der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 dürfen die gemäß Artikel 5 der ESZB-Satzung erhobenen statistischen Daten nunmehr ausdrücklich zu Aufsichtszwecken verwendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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