ErwGr. 31

REG_2017_1004 · zur Einführung einer Rahmenregelung der Union für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates

In den Rechtsvorschriften der Union sollten keine Einzelheiten zu den bei der Datenerhebung anzuwendenden Methoden mehr festgelegt sein. An die Stelle der Bestimmungen zu bestimmten Methoden der Datenerhebung sollte daher eine Beschreibung des Verfahrens zur Festlegung der Methoden treten. Dieses Verfahren sollte im Wesentlichen auf der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Endnutzern in regionalen Koordinierungsgruppen und der Validierung durch die Kommission über die Genehmigung der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Arbeitspläne beruhen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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