ErwGr. 56

REG_2017_1131 · über Geldmarktfonds

Die Kommission sollte bis zum 21. Juli 2022 eine Überprüfung dieser Verordnung durchführen. Bei dieser Überprüfung sollten die bei der Anwendung dieser Verordnung gewonnenen Erfahrungen berücksichtigt und die Auswirkungen auf die verschiedenen mit Geldmarktfonds verbundenen wirtschaftlichen Aspekte analysiert werden. Auch die Auswirkungen auf Anleger, Geldmarktfonds und die Geldmarktfondsverwalter in der Union sollten dabei berücksichtigt werden. Außerdem sollte die Bedeutung von Geldmarktfonds beim Erwerb von Schuldtiteln, die von den Mitgliedstaaten emittiert oder garantiert wurden, bewertet werden, wobei die besonderen Merkmale solcher Schuldtitel berücksichtigt werden sollten, da diese Schuldtitel für die Finanzierung der Mitgliedstaaten von wesentlicher Bedeutung sind. Außerdem sollten bei der Überprüfung der Bericht gemäß Artikel 509 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (12), die Auswirkungen der vorliegenden Verordnung auf die Märkte für kurzfristige Finanzierungen und die Entwicklungen bei Regelungen auf internationaler Ebene berücksichtigt werden. Schließlich sollte die Kommission bis zum 21. Juli 2022 einen Bericht darüber vorlegen, ob eine Quote von 80 % öffentlicher EU-Schuldtitel eingeführt werden kann, da die Emission von kurzfristigen öffentlichen EU-Schuldinstrumenten dem Unionsrecht unterliegt, weshalb aus aufsichtsrechtlicher Sicht eine Vorzugsbehandlung gegenüber öffentlichen Schuldtiteln von Staaten außerhalb der Union gerechtfertigt ist. Da es derzeit an kurzfristigen öffentlichen EU-Schuldinstrumenten mangelt und Unsicherheit bezüglich der Entwicklung der neu eingeführten LVNAV-Geldmarktfonds herrscht, sollte die Kommission bis zum 21. Juli 2022 die Möglichkeit prüfen, eine Quote von 80 % öffentlicher EU-Schuldtitel einzuführen, und dabei auch prüfen, ob das Modell der LVNAV-Geldmarktfonds zu einer angemessenen Alternative zu CNAV-Geldmarktfonds für öffentliche Schuldtitel von Staaten außerhalb der Union geworden ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 56 REG_2017_1131 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 56 REG_2017_1131 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.