ErwGr. 54

REG_2017_1131 · über Geldmarktfonds

Daneben sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, im Wege von Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 291 AEUV und im Einklang mit Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 technische Durchführungsstandards zu erlassen. Die ESMA sollte damit beauftragt werden, einen der Kommission vorzulegenden Entwurf technischer Durchführungsstandards für das Formblatt zu erarbeiten, über das die Geldmarktfonds den zuständigen Behörden ihre Angaben übermitteln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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