ErwGr. 2

REG_2017_1261 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 im Hinblick auf eine alternative Methode zur Verarbeitung bestimmter ausgeschmolzener Fette

Auf Antrag der zuständigen Behörde Finnlands auf Genehmigung einer alternativen Methode der Verwendung oder Beseitigung tierischer Nebenprodukte oder ihrer Folgeprodukte gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein wissenschaftliches Gutachten zur Anwendung eines kontinuierlichen mehrstufigen Hydro-Katalyseverfahrens zur Verarbeitung von ausgeschmolzenem Fett (Kategorie 1) veröffentlicht (3). Dieses Verfahren eignet sich für die Herstellung von erneuerbarem Diesel, erneuerbarem Kerosin, erneuerbarem Propan und erneuerbarem Benzin. Es wurde von der EFSA als sichere alternative Methode zur Verarbeitung ausgeschmolzener Fette beurteilt, und die Produkte können als Endpunkt der Herstellungskette bezeichnet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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