REG_2017_127 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2017 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern
Die Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) hat auf ihrer Jahrestagung 2016 eine Verlängerung der TACs und Quoten für Weißen Thun im Nordatlantik und im Südatlantik und für Schwertfisch im Nordatlantik und im Südatlantik und eine Verlängerung der TAC für Gelbflossenthun angenommen. Darüber hinaus hat sie Fangbeschränkungen für Blauhai im Nordatlantik, Segelfisch im Ostatlantik und im Westatlantik sowie eine TAC für Schwertfisch im Mittelmeer festgelegt und die bereits früher festgelegten TACs und Quoten für Roten Thun und Großaugenthun für 2017 bestätigt. Was Blauen und Weißen Marlin betrifft, so hat die ICCAT die bereits früher festgelegten TACs für 2017 bestätigt und den von der EU aufgrund der Überfischung durch Spanien in den Jahren 2014 und 2015 vorgeschlagenen Rückerstattungsplan akzeptiert. Die Fänge aller anderen ICCAT-Bestände im Rahmen der Freizeitfischerei sollten, wie dies bereits für den Bestand von Rotem Thun der Fall ist, den von dieser Organisation angenommenen Fangbeschränkungen unterliegen. Darüber hinaus sollten Fischereifahrzeuge der Union mit einer Länge von mindestens 20 Metern, die im ICCAT-Übereinkommensbereich Großaugenthun befischen, den von der ICCAT in der Empfehlung 15-01 angenommenen Kapazitätsbeschränkungen unterliegen. All diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.
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