ErwGr. 25

REG_2017_127 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2017 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Die Vertragsparteien der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) haben auf ihrer 35. Jahrestagung 2016 sowohl für Zielarten als auch für Beifangarten Fangbeschränkungen für 2016/2017 und 2017/2018 angenommen. Die Aufnahme einer solchen Quote im Jahr 2016 sollte bei der Festsetzung der Fangmöglichkeiten für das Jahr 2017 berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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