ErwGr. 5

REG_2017_1270 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Kaliumcarbonat (E 501) auf geschältem, geschnittenem und zerkleinertem Obst und Gemüse

Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss hat für Carbonate den Gruppen-ADI-Wert (Acceptable Daily Intake — annehmbare tägliche Aufnahmemenge) „nicht spezifiziert“ festgelegt (3), was bedeutet, dass sie in der zum Erzielen der gewünschten technologischen Wirkung notwendigen Menge keine Gesundheitsgefährdung darstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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